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BayObLG, 07.09.1990 - BReg. 1a Z 5/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Adoptionsumstände; Bekanntgabe; Öffentliches Interesse; Offenbarungsverbot; Ausforschungsverbot; Rechtliche Gehör
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 224
- Rpfleger 1991, 4
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 10.01.2023 - 13 WF 190/22
Recht eines Dritten auf Akteneinsicht in die Gerichtsakte nach Beendigung eines …
Wenn der Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG, im konkreten Fall verletzt würde, wenn die Offenbarung der Annahme unterbliebe, überwiegt das öffentliche Interesse an der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes das Geheimhaltungsinteresse (OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2020, 5082; BayObLG BeckRS 2010, 27257). - BayObLG, 07.09.1990 - BReg. 1a Z 12/90
Minderjährigenschutzabkommen; Schutzmaßnahmen; Unterstützung; Durchsetzung; …
Über einen weiteren Antrag ist noch nicht endgültig entschieden (Senatsbeschluß vom 7.9.1990, BReg. 1 a Z 5/90). - AG Steinfurt, 09.09.2022 - 10 F 251/22 Dieses Verbot steht einer Bekanntgabe von Adoptionsumständen nur insoweit nicht entgegen, wie die Informationen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs und der Wahrnehmung der eigenen geschützten Interessen erforderlich sind (BayObLG, Beschl. v. 7.9.1990 - BReg 1 a Z 5/90; zitiert nach juris).